Donnerstag, 14. Januar 2010

Betreuung und Grundversorgung von Asylwerbern

Auf der Homepage des Ministeriums für Inneres:
Die Grundversorgung an sich umfasst Verpflegung, Unterbringung und andere Versorgungsleistungen (z.B. Sicherung der Krankenversorgung, Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, Information und Beratung, Schulbedarf für Schüler, Bekleidung).

Soweit der Bund für die Betreuung von Asylwerbern zuständig ist, erfolgt diese in öffentlich eingerichteten Betreuungseinrichtungen (Erstaufnahme- und Betreuungsstellen). Bei den beiden Erstaufnahmestellen Ost (in Traiskirchen) und West (in Thalham) sind auch Betreuungsstellen eingerichtet. Zwei weitere Betreuungsstellen bestehen in Bad Kreuzen und Reichenau. Das BM.I hat überdies Vorsorgekapazitäten zu schaffen, um unvorhersehbare und unabwendbare Unterbringungsengpässe bewältigen zu können. Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung können deshalb durch Verordnung Kasernen zu einer Betreuungsstelle erklärt werden. Zur Durchführung der Betreuung bedient sich das BM.I auch humanitärer, kirchlicher oder privater Einrichtungen. Die Betreuungseinrichtungen des Bundes sind im Regelfall die ersten "Schutzinseln" für Asylwerber.

In den Bundesländern bestehen rund 600 verschiedene Einrichtungen für die Unterbringung bereits zum Verfahren zugelassener Asylwerber. Die Länder bedienen sich dabei auf privatvertraglicher Basis ebenfalls der Unterstützung durch NGOs (z.B. Caritas, Diakonie usw.).

Demgemäß besteht in Österreich ein flächendeckendes Netz an Unterkünften.